Zur Abrechnung in der Energiegemeinschaft

Zur Abrechnung in der Energiegemeinschaft

Wann bekomme ich meine Rechnung/Gutschrift im KLUUB?

Folgender aktueller Hinweis zur Abrechnung: Auszug aus der neoom App https://wissen.neoom.com/abrechnung-en

In der Abrechnung ist die Energiegemeinschaft vollständig abhängig vom Netzbetreiber, welche die Energiedaten der Teilnehmer misst, validiert und dem Energieversorger und der Energiegemeinschaft weiterleitet.

Obwohl teilweise Daten am Folgetag gesendet werden, sind diese oft noch nicht validiert und müssen teilweise korrigiert werden, werden jedoch trotzdem übermittelt, um einen reibungslosen und fristgerechten Ablauf von zahlreichen Marktprozessen der Energiebranche zu gewährleisten.

Man unterscheidet deshalb zwischen der Anzeige der Energiedaten in der neoom APP und dem Erstellen und Versenden der Rechnungen für die Energiegemeinschaften.

Anzeige der KLUUB Energiedaten

Die Energiedaten eines Tages werden neoom üblicherweise am Folgetag um ca. 14 Uhr von dem Netzbetreiber übermittelt. Das ist an den meisten Tagen (>90%) des Jahres je Zählpunkt der Fall. Sobald diese Daten übertragen werden, werden sie unabhängig der Datenqualität in der neoom APP im KLUUB Dashboard angezeigt. (KLUUB Dashboard: Meine Energie – Meine EG  )

Der Netzbetreiber kann diese Werte in den laufenden Tagen noch korrigieren, trotzdem erhalten die Teilnehmer vorab einen Überblich über ihren Energiebedarf.

Rechnungserstellung für KLUUB Energiegemeinschaften

Für die Rechnungserstellung ist es nötig, dass für alle Zählpunkte der Energiegemeinschaft für jeden Tag Energiedaten vorliegen und diese vollständig validiert sind und die Energiemengen korrekt auf Energiegemeinschaft und Energieversorger aufgeteilt werden.

In den neoom KLUUB Energiegemeinschaften wird zur Kostenminimierung der Betriebskosten quartalweise abgerechnet. Das bedeutet für eine Abrechnung der Energiedaten vom 4. Quartal (1. Oktober bis zum 31. Dezember) sind frühestens am 1. Jänner die Energiedaten gesammelt vorhanden.

Ab dem 1. Jänner beginnt somit die Frist von 60 Tagen für den Netzbetreiber die Energiedaten zu übermitteln, validieren und die Datenqualität sicherzustellen, bzw. im Fehlerfall einen Smart Meters diesen von einem Servicemitarbeiter zu beheben. Vor diesen 60 Tagen kann es zur Korrektur aller Energiedaten in der Energiegemeinschaft kommen, da von einzelnen Zählern (selbst wenn es nicht der Eigene ist) noch Korrekturdaten gesendet werden können, was zur Veränderung der Stromaufteilung aller Teilnehmer führen würde!

In Einzelfällen kann es auch zu späteren Korrekturen kommen, sollte der Netzbetreiber das Problem nicht in dieser Frist beheben können.

Bei neoom kommt es auf Basis der Korrekturfrist der Netzbetreiber folglich erst 60 Tage nach dem Ablauf des Quartals zum Startschuss der Abrechnungen für die einzelnen Energiegemeinschaften. Sollten in den gesamten übermittelten Daten keine fehlenden Energiedaten vorliegen wird die Energiegemeinschaft in den nächsten 30 Tagen die Energierechnungen und Gutschriften für die Energiegemeinschaften versendet.

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